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- Erstellungsdatum 19. Dezember 2024
- Zuletzt aktualisiert 19. Dezember 2024
Es ist Aufgabe des Kreisfeuerwehrverbandes die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren zu unterstützen und zu fördern. Konkrete Vorgaben hierzu gibt einerseits die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 -Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren-, andererseits aber auch viele andere Vorschriften (z.B. Unfallverhütungsvorschriften). In den Fortbildungen für die aktiven Mitglieder, insbesondere auch der Führungskräfte, werden allgemeine und spezielle Themen vermittelt, die sowohl der Erhaltung als auch der Ausweitung des Wissensstandes dienen. Mit dem Lehrgangsplan 2025 möchte der Kreisfeuerwehrverband Ostholstein auf das bewährte Ausbildungsspektrum aufbauen. Der Lehrgangsplan sieht einen „normalen“ Lehrgangsbetrieb vor. Im Lehrgangsangebot werden drei Lehrgänge parallel stattfinden. Durch den anstehenden Umbau der FTZ kann es zu Einschränkungen bzw. Absagen kommen.
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