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- Erstellungsdatum 23. Dezember 2024
- Zuletzt aktualisiert 23. Dezember 2024
Nach der FwDV 7 müssen Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträger mindestens einmal jährlich eine Atemschutzübung unter einsatzmäßigen Bedingungen absolvieren. Die Übung im Brandgewöhnungscontainer wird als solche anerkannt.
Achtung folgende Vorraussetzungen gelten:
- abgeschlossene Ausbildung "Tragen von Atemschutzgeräten"
- Eignungsuntersuchung (G 26.3)
- Kein Voll-, Backen- oder Kinnbart
- Atemschutz-Jahresübung innerhalb der letzten 12 Monate
Datei | Aktion |
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AGT-BC.pdf | Download |
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