Anschlussbedingungen für die Aufschaltung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen
Zwischen den Kreisen Ostholstein und Stormarn wurden einheitliche Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen festgelegt. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: Anschlussbedingungen_für_Brandmeldeanlagen.PDF









