Die Bestimmungen der Sonder- und Wegerechte kennen und erkennen. Mit dieser Zielsetzung startete diese Fortbildung für 24 Führungskräfte in der FTZ in Lensahn. Bernd Penter (ehem. GWF Malente und von Beruf Polizist und Ausbilder für Verkehrslehre an der Landespolizeischule) brachte den Anwesenden das Thema rund um die Inanspruchnahme der Sonder- und Wegerechte an diesem Abend näher. Anschaulich hob er die Kernaussagen der Gesetzeslage hervor. Auch die vielen Fragen der Lehrgangsteilnehmer konnte Bernd Penter mit Wissen ausfüllen und rundum beantworten.
Wer helfen will, muss sicher ankommen…
Der richtige Umgang bei der Anwendung der Sonder- und Wegerechte stand im Mittelpunkt der hiesigen Veranstaltung. Mit diversen Beispielen von Unfällen bei Einsatzfahrten mit Feuerwehrfahrzeugen unterstrich Penter deren Relevanz und Bedeutung. Bereits auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus haben wir im Einsatzfall bereits Sonderrechte, die wir als Feuerwehrleute in Anspruch nehmen können. Da uns aber keine Möglichkeiten zur Kenntlichmachung gestattet sind, bleibt die Inanspruchnahme schwierig. In erster Linie müssen wir wohlbehalten am Feuerwehrhaus ankommen, um so überhaupt anderen helfen zu können! Da hilft es nichts, wenn Einzelne besonders schnell am Feuerwehrhaus sind, dann aber auf weitere Kräfte warten müssen. Feuerwehr ist und bleibt eine Teamleistung.
Text und Bilder: Frank Wohlert
